29 Sep 2021

Wohnungsnutzung nach Ablauf von Kündigungsfristen durchaus teurer

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Es ist allgemein bekannt, dass ein Mieter, der einen Auszugstermin verschuldet oder unverschuldet versäumt, für die weitere Nutzungszeit einer Wohnung eine Entschädigung zahlen muss.

Der BGH hat  nochmals klargestellt, dass der nicht ausziehende Mieter nicht nur die Betriebskosten wie Wasser oder Strom nachzuzahlen hat, solange er die Wohnung nutzt, sondern auch eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete. Diese kann durchaus höher liegen als die im Mietvertrag vereinbarte Mietzahlung. Mieter tun also gut daran, sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, wenn ein Mietverhältnis nicht pünktlich beendet werden kann, um drohende finanzielle Nachteile zu vermeiden (VIII ZR 17/16).

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