Unterhalt und staatliches Kindergeld steigen

Zum Januar 2023 gibt es für Trennungskinder deutlich mehr Geld. Unterhaltszahler müssen sich auf höhere Beträge einstellen. Das monatliche Kindergeld steigt auf 250,00 €. Dafür erhöhen sich die Unterhaltssätze in erheblichem Maße. Kinder bis zum 6. Geburtstag erhalten 437,00 € (alt: 396,00 €); Kinder im Alter zwischen 6-11 Jahren 502,00 € (alt: 455,00 €) und.. weiter →

Grundsicherung und Vatername

Generell ist das Thema Samenspende und die Frage, wer berechtigt ist, den biologischen Vater in Erfahrung zu bringen, eine defizile Angelegenheit. Immer wieder kann man aus unterschiedlicher Blickrichtung das Für und Wider erörtern. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichtes Gießen ist es eine private Sache der Mutter, den biologischen Vater ihres Kindes zu offenbaren oder nicht… weiter →

Unterhaltsbeträge steigen wieder

Ab 1. Januar 2022 gelten wieder neue Unterhaltstabellen. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass Erweiterungen für Elternteile beschlossen wurden, deren bereinigtes Nettoeinkommen den Betrag von 5.500,00 € übersteigt. Die Selbstbehalte haben sich nicht geändert. Wenn ein Erwerbstätiger für ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig ist, stehen ihm 1.160,00 € vom Einkommen zur eigenen Verwendung zu; bei Nichterwerbstätigen.. weiter →

Anhebung der Unterhaltssätze für minderjährige Kinder zum Jahresanfang

Zum 01.01.2021 gilt, dass für Kinder bis 6 Jahre der neue Bedarfssatz auf 393,00 € steigt (alt: 369,00 €), für Kinder bis 12 Jahre auf 451,00 € (alt: 424,00 €) und für Jugendliche bis 18 Jahre auf 528,00 € (alt: 497,00 €). Diese Beträge gelten, sofern der Unterhaltspflichtige ein Nettoeinkommen bis 1.900,00 € bezieht. Durch.. weiter →

Neue Kindesunterhaltsbeträge zum Jahresstart

Ab 01.01.2020 erhöhen sich die Unterhaltsbeträge, die Kindern zustehen, wenn sie von einem Elternteil getrennt leben. Dies muss unter Umständen auch beim Wechselmodell Berücksichtigung finden, sodass rechtzeitige Information für alle Beteiligten wichtig ist, um Streitigkeiten vorzubeugen. Die Beträge in der niedrigsten Einkommensstufe haben sich auf 369,00 € für Kinder bis zum 6. Geburtstag (alt: 354,00.. weiter →

Problemfall Wechselmodell im Kindesumgang

Da in der heutigen Zeit oftmals beide Eltern berufstätig sind und sich gleichberechtigt an Betreuung und Ausbildung der Kinder beteiligen, ist das sogenannte Wechselmodell seit vielen Jahren juristischer Streitpunkt, sobald die Eltern getrennte Wege gehen. Der BGH hat sich jetzt zum Az. XII ZB 601/15 mit einem Grundsatzurteil dazu eindeutig positioniert wie folgt: Im gleichen.. weiter →

Wieder neue Unterhaltssätze ab Januar 2017

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2017 die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder erhöht. Somit gilt ein Mindestunterhalt für Kinder unter 6 Jahren von 342,00 €, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren von 393,00 € und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren in Höhe von 460,00 €. Volljährige Kinder (ab 18 Jahre) erhalten 527,00 € mindestens… weiter →

Trennung, Scheidung

Im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung sind viele Fragen zu klären, bei deren juristische Aufarbeitung wir Ihnen gerne und umfassend zur Seite stehen. Lassen Sie sich bezüglich der Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern, Fragen zum Ausgleich der Rentenansprüche (dem sogenannten „Versorgungsausgleich“) und auch aller vermögensrechtlicher.. weiter →

Neue Unterhaltstabellen ab Januar 2015

Zum Januar 2015 hat das Oberlandesgericht Dresden die Unterhaltstabellen geändert. Damit gelten zwar nach wie vor die gleichen Zahlbeträge, da sich aber die Freibeträge für die Unterhaltspflichtigen geändert haben, gibt es in nicht wenigen Fällen Verschiebungen hinsichtlich der Unterhaltszahlungen. Durch die Erhöhung der Unterhaltsfreibeträge auf künftig 1.080,00 € für Erwerbstätige (alt: 1.000,00 €) und 880,00.. weiter →

Streitthema Elternunterhalt

Das die landläufige Meinung, dass nur Eltern für ihre Kinder zahlen müssen und nicht umgekehrt, nicht im Gesetzbuch steht, dürfte sich herumgesprochen haben. Die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.02.2014 verdeutlicht, dass selbstverständlich auch Kinder für ihre Eltern zahlen müssen, wenn die entsprechenden Gegebenheiten vorliegen. Die Unterhaltspflicht gem. § 1601 BGB besteht selbstverständlich in beide.. weiter →