04 Jan 2021

Anhebung der Unterhaltssätze für minderjährige Kinder zum Jahresanfang

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Zum 01.01.2021 gilt, dass für Kinder bis 6 Jahre der neue Bedarfssatz auf 393,00 € steigt (alt: 369,00 €), für Kinder bis 12 Jahre auf 451,00 € (alt: 424,00 €) und für Jugendliche bis 18 Jahre auf 528,00 € (alt: 497,00 €). Diese Beträge gelten, sofern der Unterhaltspflichtige ein Nettoeinkommen bis 1.900,00 € bezieht.

Durch die massiven Erhöhungen kann es dazu kommen, dass Neuberechnungen notwendig werden. Es muss ebenfalls beachtet werden, dass das halbe staatliche Kindergeld, das zum Januar 2021 um 15,00 € monatlich erhöht wird, Berücksichtigung findet. Die Selbstbehalte betragen 960,00 € monatlich für nicht erwerbstätige Zahlungspflichtige und 1.160,00 € für Erwerbstätige.

In vielen Fällen wird es notwendig sein, fundierten juristischen Rat einzuholen, da die Anhebung des staatlichen Kindergeldes die Erhöhung der Bedarfssätze nicht „auffängt“. Viele existierende Unterhaltstitel arbeiten mit Prozentsätzen, sodass der Unterhaltspflichtige gehalten ist, in Eigeninitiative die Erhöhungen in Erfahrung zu bringen und zu leisten, damit kein Verzug eintritt.

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