25 Okt 2016

Im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung sind viele Fragen zu klären, bei deren juristische Aufarbeitung wir Ihnen gerne und umfassend zur Seite stehen. Lassen Sie sich bezüglich der Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern, Fragen zum Ausgleich der Rentenansprüche (dem sogenannten „Versorgungsausgleich“) und auch aller vermögensrechtlicher Folgefragen einer Ehescheidung wie Zugewinnausgleichsansprüche und Vermögensauseinandersetzung beraten. Auch die Aufteilung von Hausrat und die weitere Nutzung der Ehewohnung sollte zwischen in Trennung lebenden Ehepartnern geklärt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung und dem Abschluss außergerichtlicher Vereinbarungen bezüglich der Folgen von Trennung und Scheidung. Häufig können Auseinandersetzungen im Rahmen einer Scheidung bereits im Vorfeld durch Abschluss eines Ehevertrages vermieden werden. Aber auch bei einer notwendig werdenden gerichtlichen Auseinandersetzung im Rahmen einer Scheidung vertreten wir Sie kompetent.

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