04 Jan 2022

Unterhaltsbeträge steigen wieder

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Ab 1. Januar 2022 gelten wieder neue Unterhaltstabellen. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass Erweiterungen für Elternteile beschlossen wurden, deren bereinigtes Nettoeinkommen den Betrag von 5.500,00 € übersteigt.

Die Selbstbehalte haben sich nicht geändert. Wenn ein Erwerbstätiger für ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig ist, stehen ihm 1.160,00 € vom Einkommen zur eigenen Verwendung zu; bei Nichterwerbstätigen besteht dieser Anspruch in Höhe von 960,00 €. Auch die in diesen Selbstbehalten berücksichtigte Warmmiete von monatlich 430,00 € besteht weiterhin.

Ansonsten erhöhen sich die monatlichen Unterhaltssätze um 3,00 € bis 8,00 € je nach Altersstufe und Einkommen des Zahlungspflichtigen.

Wer also einen Unterhaltstitel besitzt oder aus einem Unterhaltstitel pflichtig ist, in dem prozentuale Unterhaltsbeträge benannt sind (und kein absoluter Zahlbetrag), sollte sich über die nunmehr neu geltenden Beträge zeitnah informieren.

Nach wie vor gelten die Tabellenbeträge auch beim Wechselmodell. Der Gesetzgeber ist hier dringend gefordert, sich den geänderten Realitäten bei gemeinsamer Betreuung zu stellen und das Unterhaltsrecht zu reformieren.

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