14 Dez 2014

Neue Unterhaltstabellen ab Januar 2015

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Zum Januar 2015 hat das Oberlandesgericht Dresden die Unterhaltstabellen geändert. Damit gelten zwar nach wie vor die gleichen Zahlbeträge, da sich aber die Freibeträge für die Unterhaltspflichtigen geändert haben, gibt es in nicht wenigen Fällen Verschiebungen hinsichtlich der Unterhaltszahlungen.

Durch die Erhöhung der Unterhaltsfreibeträge auf künftig 1.080,00 € für Erwerbstätige

(alt: 1.000,00 €) und 880,00 € für Nichterwerbstätige (alt: 800,00 €) muss vielfach neu berechnet werden. Außerdem muss geprüft werden, ob Wohnkosten mit monatlich 380,00 € (einschließlich Nebenkosten und Heizung) enthalten sind.

Hier bedarf es stets einer Einzelfallprüfung.

Eine Änderung der Zahlbeträge durch den Unterhaltspflichtigen ohne Abstimmung mit dem Unterhaltsberechtigten birgt wegen der oftmals existierenden Unterhaltstitel juristische Gefahren. Eine schriftliche Bestätigung des Unterhaltsberechtigten zum Einverständnis mit den geänderten Beträgen sollte zur Rechtssicherheit immer eingeholt werden. Für den Fall, dass der Unterhaltsberechtigte grundlos seine Zustimmungserklärung verweigert, bleibt der Rechtsweg. Auf jeden Fall lohnt es, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen.

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