Eigenbedarfskündigung auch für GbR-Angehörige zulässig
In seinem Urteil vom 14.12.2016 – VIII ZR 232/15 – hat der BGH Klarheit geschaffen für den Fall, dass eine GbR als Vermieter auftritt und für einen Angehörigen eines Gesellschafters einen Eigenbedarf geltend macht. Der BGH hat eindeutig bejaht, dass dies möglich ist. Die Kündigung durch eine GbR wird vergleichbar gestellt mit der Kündigung einer.. weiter →
Wohnungsnutzung nach Ablauf von Kündigungsfristen durchaus teurer
Es ist allgemein bekannt, dass ein Mieter, der einen Auszugstermin verschuldet oder unverschuldet versäumt, für die weitere Nutzungszeit einer Wohnung eine Entschädigung zahlen muss. Der BGH hat nochmals klargestellt, dass der nicht ausziehende Mieter nicht nur die Betriebskosten wie Wasser oder Strom nachzuzahlen hat, solange er die Wohnung nutzt, sondern auch eine Nutzungsentschädigung in Höhe.. weiter →
Bei einem Tempoverstoß kann sich das Bußgeld bei Vorsatz verdoppeln
In einer vom OLG Hamm am 10.05.2016 getroffenen Entscheidung war ein Autofahrer innerorts beim Überholen anstatt der vorgeschriebenen 50 km/h 78 km/h gefahren. Durch die Bußgeldbehörde wurde ein Bußgeld in Höhe von 300,00 € und ein Punkt verhängt. Der dagegen klagende Autofahrer berief sich auf eine Regelbuße von 100,00 €. Das OLG Hamm bestätigte jedoch.. weiter →
Urlaubszeit ist Reisezeit
Mit einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Fluggästen wieder einmal gestärkt. Dies betrifft den Fall, wo der Reisende nicht rechtzeitig von seiner Airline über einen Flugausfall informiert wurde, und zwar unabhängig davon, ob die Buchung des Fluges direkt auf der Homepage der Airline erfolgte oder aber über eines der zahlreichen Preis-Vergleich-Portale. Für den.. weiter →
Weisungsrecht – Personalgespräch während der Krankschreibung
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15) muss ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krank ist, grundsätzlich nicht zu einem Personalgespräch erscheinen. Allerdings kann ihn der Arbeitgeber dann in den Betrieb rufen, wenn er ihn zur Erledigung wichtiger Arbeiten dringend vor Ort braucht, etwa weil er Unterlagen in seinem Büro hat, die.. weiter →
Neue gesetzliche Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge
Mit den §§ 650b ff. BGB wird erstmals ein eigenes gesetzliches Architekten- und Ingenieurvertragsrecht geschaffen. Danach wird der Architekten- und Ingenieurvertrag als werkvertragsähnlicher Vertrag eingeordnet, auf den aber – neben einzelnen bauvertragsrechtlichen Vorschriften – insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Werkvertragsrecht entsprechend anwendbar sind. In § 650p Abs. 1 BGB wird dargelegt, dass ein Architekten- und.. weiter →
Neue gesetzliche Regelungen für Verbraucherbauverträge
Verbraucherbauverträge sind nach der gesetzlichen Regelung in § 650i BGB solche Verträge, durch die Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet werden. Die Herstellungspflicht des Unternehmers bezieht sich auf „das Gebäude“, sodass die Schutzvorschriften des Verbraucherbaurechts nur dann anwendbar sind, wenn sämtliche Leistungen „aus.. weiter →
Neue gesetzliche Regelungen für alle Bauverträge
Nach § 650a Abs. 1 BGB ist ein Bauvertrag ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Darüber hinaus kann nach Abs. 2 ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ebenfalls ein Bauvertrag sein, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder.. weiter →
Wichtige Änderungen des allgemeinen Werkvertragsrechts
Nach der Neuregelung in § 632a Abs. 1 BGB ist ab 01.01.2018 der Besteller grundsätzlich verpflichtet, Abschlagszahlungen zu leisten, auch wenn wesentliche Mängel vorliegen. Er darf jetzt nur noch einen angemessenen Betrag bei Vorliegen von Mängeln an der bis dato erbrachten Leistung zurückhalten. Nach der Neuregelung in § 640 Abs. 2 BGB gilt nunmehr unter.. weiter →
Neues Bauvertragsrecht
Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes in Kraft getreten. Es umfasst folgende Schwerpunkte: 1. Neuregelungen und Änderungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts, 2. neue gesetzliche Regelungen für alle Bauverträge, 3. neue gesetzliche Regelungen für Verbraucherbauverträge, 4. neue gesetzliche Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge,.. weiter →