04 Mrz 2019

Bei einem Tempoverstoß kann sich das Bußgeld bei Vorsatz verdoppeln

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In einer vom OLG Hamm am 10.05.2016 getroffenen Entscheidung war ein Autofahrer innerorts beim Überholen anstatt der vorgeschriebenen 50 km/h 78 km/h gefahren. Durch die Bußgeldbehörde wurde ein Bußgeld in Höhe von 300,00 € und ein Punkt verhängt. Der dagegen klagende Autofahrer berief sich auf eine Regelbuße von 100,00 €. Das OLG Hamm bestätigte jedoch das hohe Bußgeld, weil man bei einer Überschreitung von 40 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Vorsatz ausgehen müsse (Az.: 4 RBs 91/16).

 

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