04
Mrz
2019
Bei einem Tempoverstoß kann sich das Bußgeld bei Vorsatz verdoppeln
In einer vom OLG Hamm am 10.05.2016 getroffenen Entscheidung war ein Autofahrer innerorts beim Überholen anstatt der vorgeschriebenen 50 km/h 78 km/h gefahren. Durch die Bußgeldbehörde wurde ein Bußgeld in Höhe von 300,00 € und ein Punkt verhängt. Der dagegen klagende Autofahrer berief sich auf eine Regelbuße von 100,00 €. Das OLG Hamm bestätigte jedoch das hohe Bußgeld, weil man bei einer Überschreitung von 40 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Vorsatz ausgehen müsse (Az.: 4 RBs 91/16).
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