28 Mrz 2023

Grundstücke und Pflichtteilsermittlung

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Wenn ein Erblasser testamentarisch seine Kinder enterbt, sind Streitigkeiten üblicherweise vorprogrammiert. In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 328/20) ging es um ein Wohngrundstück, welches nach dem Erbfall veräußert wurde.

Das pflichtteilsberechtigte Kind gab sich mit unterschiedlichen Wertgutachten, die vorlagen, nicht zufrieden und begehrte eine unabhängige Wertermittlung zum Sterbetag. Der BGH hat das schutzwürdige Interesse der Pflichtteilsberechtigten bejaht. Die rein praktische Frage, wie dieser Anspruch durchzusetzen sein soll, wenn ein (bewohntes) Hausgrundstück zwischen Erbfall und Rechtsstreit an unabhängige Dritte veräußert wurde, wird im Einzelfall konkret zu prüfen sein. Allein der Einwand, das (mit unterschiedlichen Gutachten eingeschätzte) Grundstück sei zwischenzeitlich veräußert worden, lässt den Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nicht ins Leere laufen.

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