21 Feb 2017

Eine Beschreibung im Internet ist beim Autokauf bindend

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Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 21.07.2016 – 28 U 2/16 – kann ein Autokäufer den Pkw zurückgeben, wenn die Ausstattung vom Online-Inserat abweicht. Im konkreten Fall hatte ein Autokäufer geklagt, weil die in der Internetanzeige versprochene Freisprechanlage fehlte. Der vom Autohändler vorgebrachte Einwand, wonach die zugesagte Freisprechanlage nicht explizit im Kaufvertrag vereinbart wurde, wurde das Gericht nicht akzeptiert.

 

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