15 Mrz 2017

Wieder Probleme mit dem Lüftverhalten

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Gerade wenn sich in Wohnraummietverhältnissen Schimmelbildung zeigt, ist die Frage des richtigen Heiz- und Lüftverhaltens durch den Mieter beständiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Das Landgericht Berlin hat im Urteil vom 15.04.2016 – 65 S 400/15 entschieden, dass ein notwendiges Lüften von mehr als 6 x pro Tag für den Mieter nicht zumutbar sei.

Das Gericht ging dabei davon aus, dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter ein vertragsgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch, dass ein ausreichend ordentliches Raumklima zu erreichen ist, wenn die Wohnung 3 x täglich gelüftet wird. Damit werden auch berufstätige Mieter nicht übermäßig belastet.

Sofern der Vermieter dies nicht gewährleisten kann, muss er für zusätzliche Entlüftungsvorrichtungen sorgen.

 

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