11 Okt 2017

Entschädigungsanspruch bei Flugannullierung

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Ein Kunde klagte auf Entschädigung wegen einer Flugannullierung aufgrund eines vom Blitz getroffenen Flugzeuges. Die Airline verteidigte sich mit höherer Gewalt.

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen gab dem Kunden in seiner Entscheidung vom 17.02.2016 jedoch Recht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass ein Blitzschlag zwar höhere Gewalt sei, aber keine Ausrede, wenn er schon erhebliche Zeit vor dem geplanten Flug (hier: zwei Tage) stattgefunden habe (Az.: 4 C 1942/15).

 

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