06 Mai 2020

Corona-Pandemie: Arbeitsschutzstandard für Unternehmen

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Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde am 16.04.2020 ein bundesweiter Corona-Arbeitsschutzstandard für Unternehmen veröffentlicht. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. Wesentlich ist, dass der Arbeitsschutz um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden muss. Hierzu sollen in den Unternehmen die Arbeitsabläufe so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gilt auch für Sanitär- und Pausenräume sowie Kantinen. Die Arbeitgeber sind u.a. angehalten, für genügend Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel und eine regelmäßige Reinigung von Arbeitsstätten und Firmenfahrzeugen zu sorgen.

 

 

 

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