Weisungsrecht – Personalgespräch während der Krankschreibung

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15) muss ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krank ist, grundsätzlich nicht zu einem Personalgespräch erscheinen. Allerdings kann ihn der Arbeitgeber dann in den Betrieb rufen, wenn er ihn zur Erledigung wichtiger Arbeiten dringend vor Ort braucht, etwa weil er Unterlagen in seinem Büro hat, die.. weiter →

Grobe Beleidigung kann Kündigung rechtfertigen

Grobe Beleidigungen können eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 18.05.2016 – 4 Sa 350/15 – erneut bestätigt. Der Arbeitgeber hatte im konkreten Fall einer Mitarbeiterin fristlos, hilfsweise außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt, nachdem die Mitarbeiterin eine andere Mitarbeiterin massiv beleidigt hatte. Die Arbeitsrichter sahen es als erwiesen.. weiter →

Außerordentliche Kündigung bei Arbeitsverweigerung

Sofern sich ein Arbeitnehmer zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB und/oder auf ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB beruft, kann dies nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.10.2015 als beharrliche Arbeitsverweigerung einen Grund für eine außergerichtliche Kündigung nach § 626 BGB darstellen. In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden.. weiter →

Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten

Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu vergüten. Zur vergütungspflichtigen Arbeit gehören auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort – innerhalb oder außerhalb des Betriebes – bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Sofern Tarifverträge einschlägig sind, die Sonderregelungen zu Bereitschaftsdiensten o.ä. enthalten, müssen Unternehmen im.. weiter →

Übernahme von Nachhilfekosten durch das Jobcenter? Nicht immer!

Die Antragstellerin sorgte sich um die schulischen Leistungen ihrer zehnjährigen Tochter. Da sie Hartz-IV bezog, stellte sie beim Jobcenter mehrere Anträge auf eine Lernförderung. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Tochter sowohl in Deutsch und Mathematik als auch einem naturwissenschaftlichem Fach eine Fünf. Dennoch lehnte das Jobcenter die Anträge ab, woraufhin die Mutter einen Antrag auf.. weiter →

EuGH ent­schei­det zu Kün­di­gungs­fris­ten und Al­ters­dis­kri­mi­nie­rung

Mit Ur­teil des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­ho­fes (EuGH) vom 19.01.2010, Rs. C-555/07 ist ent­schie­den, dass die deut­schen Ar­beits­ge­rich­te § 622 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr an­wen­den dür­fen. §622 BGB re­gelt die Kün­di­gungs­fris­ten bei Ar­beits­ver­hält­nis­sen, wel­che um so län­ger wer­den, je län­ger das Ar­beits­ver­hält­nis be­stan­den hat. Gem. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB galt bis­lang.. weiter →

Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof (EuGH) kippt die bis­he­ri­ge Pra­xis der Ur­laubs­ab­gel­tung

Mit Ur­teilen des EuGH vom 20.01.2009 (AZ: C-350/06 und C-520/06) hat dieser ent­schie­den, dass dann, wenn ein Ar­beit­neh­mer auf­grund von Krank­heit nicht in der La­ge war, sei­nen Ur­laub in­ner­halb ei­nes Ka­len­der­jah­res oder bis zum En­de des Über­tra­gungs­zeit­rau­mes im Fol­ge­jahr (31.03.) zu neh­men, der An­spruch auf Ur­laub wei­ter be­steht und nicht er­lischt. Da­mit hat der EuGH.. weiter →

Ge­setz­li­che Neu­re­ge­lung zur Altersbefristung

Zum 01.05.2007 ist ei­ne Än­de­rung zur Al­ters­be­fris­tung im Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (TzBfG) in Kraft ge­tre­ten. Die ur­sprüng­li­che Re­ge­lung sah vor, dass die Be­fris­tung ei­nes Ar­beits­ver­tra­ges dann kei­nes sach­li­chen Grun­des be­durf­te, wenn der Ar­beit­neh­mer bei Be­ginn des be­fris­te­ten Ar­beits­ver­hält­nis­ses das 58. bzw. das 52. Le­bens­jahr voll­en­det hat­te. Die­se Re­ge­lung wur­de durch den Eu­ro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) als.. weiter →

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat Auswirkungen auf den gesamten zivilen Rechtsverkehr, insbesondere auf das Arbeitsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zu verhindern und zu beseitigen. Erfasst sind jedoch nicht sämtliche Benachteiligungen, sondern nur solche – aus Gründen der Rasse, – wegen der ethnischen Herkunft, – wegen.. weiter →