19 Okt 2022

Annahmeverzugslohn nach Vorlage einer negativen Corona-Tests

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Ein Arbeitgeber erteilte einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-Cov-2-Risikogebiet zurückkehrte, ein 14tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise einen PCR-Test und ein Attest vom Hausarzt vorlegte. Der Arbeitnehmer war negativ und beschwerdefrei, was ihm auch bescheinigt wurde.

Der Arbeitnehmer klagte daraufhin auf Vergütung. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10.08.2022 wurde dem Arbeitnehmer Recht gegeben. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs.
(BAG, Urteil vom 10.08.2022 – 5 AZR 154/22)

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