19 Apr 2017

Zustandekommen eines Werkvertrages – auch wenn der Auftraggeber nicht unterschreibt

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Ein Auftragnehmer unterbreitete einem Auftraggeber ein schriftliches Angebot zum Aus- und Umbau eines Lebensmittelmarktes. Das Angebot selbst enthielt keinen Hinweis auf die VOB/B. Der Bauleiter des Auftraggebers fertigte auf der Grundlage des Angebotes des Auftragnehmers einen VOB-Vertrag und ließ diesen vom Auftragnehmer unterschreiben. Nach Unterschriftsleistung durch den Auftragnehmer wurde der Vertragsentwurf an den Auftraggeber weitergeleitet, den dieser nicht unterschrieb. In der Folge begann der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner Arbeiten und stellte dem Auftraggeber mehrere Abschlagsrechnungen, die von diesem allesamt bezahlt wurden.

Nach einem Urteil des OLG Dresden vom 02.07.2014 (1 U 1915/13) kommt ein Bauvertrag spätestens dann (konkludent) zustande, wenn der Auftraggeber mehrere Abschlagszahlungen beglichen hat. Enthält der Vertragsentwurf darüber hinaus einen Hinweis auf die VOB/B, wird dies Vertragsgrundlage, wenn der Auftragnehmer Unternehmer ist.

 

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