Unterhalt und staatliches Kindergeld steigen
Zum Januar 2023 gibt es für Trennungskinder deutlich mehr Geld. Unterhaltszahler müssen sich auf höhere Beträge einstellen.
Das monatliche Kindergeld steigt auf 250,00 €. Dafür erhöhen sich die Unterhaltssätze in erheblichem Maße. Kinder bis zum 6. Geburtstag erhalten 437,00 € (alt: 396,00 €); Kinder im Alter zwischen 6-11 Jahren 502,00 € (alt: 455,00 €) und im Alter zwischen 12-17 Jahren 588,00 € (alt: 533,00 €).
Auch für die Kinder über 18 gibt es eine deutliche Erhöhung auf 628,00 € monatlich (alt: 569,00 €). Der Satz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt auf 930,00 € pro Monat.
Wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt zahlt, kann er die Hälfte des staatlichen Kindergeldes (also 125,00 € für das 1. und 2. Kind) in Abzug bringen.
Nach drei Jahren wurde auch zum ersten Mal wieder der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige erhöht. Er beträgt nun 1.370,00 € für Erwerbstätige und 1.120,00 € für nicht Erwerbstätige. In diesen Sätzen sind Kosten für Warmmiete enthalten, die sich nunmehr auf 520,00 € belaufen (alt: 430,00 €).
Nach wie vor ist also viel Rechenwerk notwendig. Gerade beim immmer öfter praktizierten Wechselmodell kommt es auf viele Details an, sodass sowohl Pflichtige als auch Berechtigte beizeiten fundierten Rat einholen sollten.