Stärkere Vermieterrechte bei Eigenbedarfskündigungen
Generell kann ein Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung dafür sorgen, dass ein Mieter die Wohnung räumen muss. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn enge Familienangehörige beabsichtigen, die Wohnung zu nutzen.
In einem vom BGH entschiedenen Fall (VIII ZR 154/14) wurde diese Möglichkeit einem Vermieter jetzt eingeräumt, dessen 20jährige Tochter die Wohnung des Vaters nutzen wollte. Der erst vor zwei Jahren abgeschlossene Mietvertrag mit dem Nicht-Familienangehörigen durfte durch den Vermieter gekündigt werden, da nach Ansicht des BGH wegen der „Unberechenbarkeit der heutigen Jugend“ der Vater vor zwei Jahren (also zum Abschluss des Mietvertrages) nicht ahnen konnte, dass die Tochter einzuziehen gedenkt. An dieser Stelle hat der BGH die Rechte des Hauseigentümers (=Vermieter) deutlich vor die Interessen des ansonsten schutzwürdigen Mieters gestellt.