25 Aug 2015

Selten bekannt: Vorkaufsrecht des Mieters

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Vielen Mietern ist nicht bewusst, dass sie unter Umständen ein Vorkaufsrecht für die von ihnen angemietete Wohnung haben. Dies gilt dann, wenn nach Einzug die Wohnräume in Wohneigentum umgewandelt wurden oder dies bevorsteht und die Wohnung an einen Dritten veräußert werden soll.

Übergehen Vermieter dieses Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB, werden sie unter Umständen Entschädigung zahlen müssen.

Dieses Übergehen des Mieters kann einen Schadenersatzanspruch begründen (BGH VIII ZR 51/14).

Sofern diese Konstellation bei Ihnen vorliegt, sollten Sie sich juristisch beraten lassen

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