Neue Unterhaltssätze ab Januar 2018
Das OLG Düsseldorf hat die Anpassung der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2018 veröffentlicht.
Danach beträgt der Mindestunterhalt ab 01.01.2018 für Kinder der I. Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348,00 €, für Kinder der II. Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 399,00 € und für Kinder der III. Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 467,00 €.
Die Sätze für die volljährigen Trennungskinder bleiben unverändert.
Parallel werden die Einkommensgruppen angehoben und beginnen nunmehr bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1.900,00 € (bisher: 1.500,00 €). Sie enden bei 5.500,00 €.
Durch die Erhöhung des Mindestunterhaltes werden die übrigen Bedarfssätze angeglichen (Anhebung um 5% bis 8%). Außerdem erhöht sich der ausbildungsbedingte Mehrbedarf von 90,00 € auf 100,00 €.
Zu beachten ist, dass auf den Bedarf des Kindes das staatliche Kindergeld anzurechnen ist (hälftig bei Minderjährigen). Dies beträgt für das erste zweite Kind 194,00 € für ein drittes Kind 200,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 225,00 € (Quelle: Freie Presse).
Betroffene sollten sich zügig zu für sie geltende Forderungen informieren, da es zum Teil zu nicht unerheblichen Verschiebungen kommen wird.