18 Jan 2018

Neue Unterhaltssätze ab Januar 2018

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Das OLG Düsseldorf hat die Anpassung der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2018 veröffentlicht.

Danach beträgt der Mindestunterhalt ab 01.01.2018 für Kinder der I. Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348,00 €, für Kinder der II. Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 399,00 € und für Kinder der III. Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 467,00 €.

Die Sätze für die volljährigen Trennungskinder bleiben unverändert.

Parallel werden die Einkommensgruppen angehoben und beginnen nunmehr bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1.900,00 € (bisher: 1.500,00 €). Sie enden bei 5.500,00 €.

Durch die Erhöhung des Mindestunterhaltes werden die übrigen Bedarfssätze angeglichen (Anhebung um 5% bis 8%). Außerdem erhöht sich der ausbildungsbedingte Mehrbedarf von 90,00 € auf 100,00 €.

Zu beachten ist, dass auf den Bedarf des Kindes das staatliche Kindergeld anzurechnen ist (hälftig bei Minderjährigen). Dies beträgt für das erste zweite Kind 194,00 € für ein drittes Kind 200,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 225,00 € (Quelle: Freie Presse).

Betroffene sollten sich zügig zu für sie geltende Forderungen informieren, da es zum Teil zu nicht unerheblichen Verschiebungen kommen wird.

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