Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges
Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Das erstinstanzliche Amtsgericht hatte festgestellt, dass der Betroffene während des Führens eines Pkw’s ein Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten habe. Dabei soll der Betroffene mehrere Sekunden auf das Display geschaut haben, woraus sich ergibt, dass er das Mobiltelefon verwendet hat. Das OLG Oldenburg hat in seiner Entscheidung vom 25.07.2018 – 2 Ss (OWi) 201/18 – die von dem Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil als unbegründet verworfen. Nach Ansicht des OLG Oldenburg hat der Betroffene das Smartphone gehalten, weswegen bereits damit ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vorliegt. Dabei ist es unbeachtlich, weshalb der Betroffene das Gerät in der Hand gehalten hat.