27 Mrz 2017

Die Warnweste – wer, wann und wie viele?

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In der Zwischenzeit ist allgemein bekannt, dass in Deutschland eine Warnwestenpflicht gilt. Diese besagt, dass seit dem 01.07.2014 in jedem Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden muss.

Die Warnweste kann rot, gelb oder orange sein, muss aber der DIN EN471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Weitläufig verbreitet ist allerdings die Vermutung, dass pro mitfahrender Person eine Warnweste mitgeführt werden muss. Doch ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung. Gemäß § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO muss in Pkw’s, Lkw’s und Bussen nur eine Warnweste mitgeführt werden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der im Fahrzeug befindlichen Personen.

Im Rahmen einer Polizeikontrolle besteht die Pflicht des Fahrers, die Weste vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, droht ein Verwarnungsgeld.

Auf eine Regelung zum Tragen der Warnweste hat der Gesetzgeber dagegen verzichtet. An dieser Stelle setzt man auf das Interesse aller Verkehrsteilnehmer auf Eigensicherung im Rahmen einer Panne oder Unfallsituation. Das Tragen einer Warnweste ist daher in solchen Situationen absolut empfehlenswert.

Aber Achtung: Sowohl für gewerbliche Fahrzeuge als auch im Ausland gelten andere Regelungen zur Warnwestenpflicht, die teilweise sogar für Fahrradfahrer zu beachten sind.

Sollten Sie Fragen zur Warnwestenpflicht oder anderen verkehrsrechtlichen Regelungen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern rechtsberatend zur Seite.

 

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