Punktereform in Flensburg
Ab 01.05.2014 werden nur noch grobe Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geldbuße ab 60,00 €) und Verkehrsstraftaten „bepunktet“ und im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert. Die Delikte sind in Anlage 13 der Führerscheinverordnung abschließend aufgeführt. Nicht mehr bepunktet und eingetragen werden ab 01.05.2014 Taten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, wie z. B. Beleidigungen im Straßenverkehr, Verstoß gegen.. weiter →
Hinweiszettel am Auto = Schutz vor dem Abschleppdienst?
Mit dieser Frage befasste sich das OVG Hamburg (Urteil vom 22.02.2005 – 3 Bf 25/02). Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein PKW war im Halteverbot geparkt worden. Die Fahrerin hatte hinter der Windschutzscheibe einen deutlich sichtbaren Hinweiszettel abgelegt. Aus diesem ging hervor, dass sie in etwa 30m Entfernung in einem bestimmten Gebäude anzutreffen sei.. weiter →