Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt die bisherige Praxis der Urlaubsabgeltung
Mit Urteilen des EuGH vom 20.01.2009 (AZ: C-350/06 und C-520/06) hat dieser entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage war, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraumes im Folgejahr (31.03.) zu nehmen, der Anspruch auf Urlaub weiter besteht und nicht erlischt. Damit hat der EuGH.. weiter →
05
Feb
2009