25 Nov 2015

Neue EU-Erbrechtsverordnung

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Seit dem 17.08.2015 gilt auch in Deutschland neues europäisches Erbrecht. Der bisherige Grundsatz, dass für deutsche Staatsbürger deutsches Erbrecht gilt, ist nunmehr modifiziert. Entscheidend für die Betrachtung einer erbrechtlichen Regelung ist immer der „gewöhnliche Aufenthalt“, sodass sich hier viele neue Fragen ergeben.

Gerade das „Überwintern“ auf Mallorca oder das eigene Feriendomizil an der Algarve können

– anders als bisher – im Falle eines Erbfalls zu Problemen bis hin zur Nachlassspaltung führen, zumal in anderen Ländern Begriffe wie „Berliner Testament“ oder „Pflichtteil“ unbekannt sind oder anders gehandhabt werden.

Wem es egal ist, was mit seinem Nachlass wird, hat sicher keinen Handlungsbedarf. Alle anderen Personen sollten sich ordentlich beraten lassen, ob die bisherigen Regelungen für den Erbfall ausreichen oder ob nachgebessert werden muss.

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