Wichtige Änderungen durch das EHUG
Auf Grund des am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregisters (EHUG) sind alle Kaufleute, Handelsfirmen und Gesellschaften verpflichtet auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Briefe, Telefax, E-Mail) bestimmte Pflichtangaben zu machen. Diese Pflichtangaben sind: – vollständiger Firmenname gem. der Registereintragung – Angabe etwaiger Rechtsformzusätze (e.K., GmbH, GmbH & Co… weiter →
03
März
2007