EuGH entscheidet zu Kündigungsfristen und Altersdiskriminierung
Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.01.2010, Rs. C-555/07 ist entschieden, dass die deutschen Arbeitsgerichte § 622 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr anwenden dürfen. §622 BGB regelt die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, welche um so länger werden, je länger das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Gem. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB galt bislang.. weiter →
18
Feb
2010