11 Jan 2024

Neue Unterhaltssätze ab Januar 2024

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Auch in Sachsen gelten sein 01.01.2024 die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle, die zum Jahreswechsel geändert und bezüglich des Zahlenmaterials vom Oberlandesgericht Dresden übernommen wurden.

Demnach steigen die Unterhaltsbeträge, die Trennungskindern zustehen, in nicht unerheblichem Umfang. Gleichzeitig wurde für die Unterhaltspflichtigen der Selbstbehalt erhöht. Hinzu kommt, dass die erste Einkommensgruppe für den Mindestunterhalt von 1.900,00 € (alt) auf 2.100,00 € (neu) angehoben wurde. Damit werden alle Unterhaltspflichtigen, die ein anrechenbares Einkommen von bis zu 2.100,00 € haben, gleich eingestuft.

Für Kinder bis 5 Jahre beträgt der neue Unterhaltsbetrag demnach 480,00 €,
für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 551,00 €,
für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 645,00 €
und für Kinder ab 18 Jahren 689,00 €.

Von diesen Beträgen ist jeweils das halbe staatliche Kindergeld abzuziehen.

Für das anrechenbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen zählen wie bisher Urlaubs- und Weihnachtsgelder hinzu. Im Gegenzug werden Sozialabgaben, Beiträge einer privaten Krankenversicherung und Steuern vom Bruttoeinkommen genauso abgezogen wie nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen.

Der Selbstbehalt steigt für Berufstätige auf 1.450,00 € und für nicht Erwerbstätige auf 1.200,00 €. In beiden Fällen ist eine Warmmiete von 520,00 € pro Monat eingerechnet.

Große Kritikpunkte bleiben, dass das im Interesse des Kindeswohls durchaus immer öfter gehandhabte Wechselmodell bei dieser Unterhaltstabelle wiederum keine Berücksichtigung findet und dass der Anreiz zur Erwerbstätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt ist. Inwieweit der Gesetzgeber die Zusicherung einhält, bis zur Ende der Legislaturperiode eine Unterhaltsrechtsreform in Kraft treten zu lassen, bleibt abzuwarten.

Eine den gesellschaftlich veränderten Verhältnissen angepasste gesetzliche Regelung wäre sinnvoll, damit das Kindeswohl nicht durch von beiden Seiten betriebene monetäre Interessensdurchsetzung leidet. Eine fundierte juristische Beratung ist in jedem Fall anzuraten.

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