15 Mai 2016

Registrierung von Vorsorgevollmachten möglich

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Das Bundesministerium der Justiz hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen können. Damit wird es möglich, dass Gerichte Vorsorgevollmachten zügig und vor allem sicher finden und überflüssige Betreuungen vermieden werden.

Für jeden Bürger besteht die Möglichkeit, für die Fälle von Unfall, Krankheit oder Alter einem anderen Menschen die Übertragung der zu besorgenden Angelegenheiten zu übertragen. Sofern für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt wird, muss in der Regel das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Wenn der Bürger hier also eine spezielle Person seines Vertrauens benennt, können die Gerichte schnell auf diese Vorsorgevollmachten zugreifen, sofern die Vollmacht eingetragen ist.

Die Registrierung beim zentralen Vorsorgeregister kann über den beurkundenden oder beglaubigenden Notar erfolgen, durch jeden Bürger aber auch selbst über das Internet oder per Post erledigt werden. Die Gebühren sind aufwandsbezogen und betragen nach Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz zwischen 10,00 € und 20,00 €.

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